Arbeitsabläufe · Übergabe
Übergabe an den Baulastträger.Bericht und Daten sauber übergeben.
Nach der Prüfung übergibt das Ingenieurbüro dem Baulastträger den Prüfbericht und den zugehörigen Datensatz. Die Schäden werden nach RI-EBW-PRÜF bewertet, die Zustandsnote wird im Programm SIB-Bauwerke ermittelt und in den Bauwerksdatenbestand eingepflegt. Der Baulastträger führt mit diesen Unterlagen das Bauwerksbuch nach DIN 1076 fort. Erkennt der Prüfer eine akute Gefahr, meldet er sie sofort und wartet nicht bis zur Übergabe.
Kurz beantwortet · Stand September 2026
01 Ablauf
Von der Prüfung zur Übergabe.
Bericht abschließen und Schäden bewerten
Im Büro werden die vor Ort erfassten Schäden nach RI-EBW-PRÜF beschrieben und in den Kriterien Standsicherheit (S), Verkehrssicherheit (V) und Dauerhaftigkeit (D) bewertet. Fotos, Maße und Verortung werden dem Bericht zugeordnet.
Zustandsnote ermitteln
Aus den Einzelbewertungen berechnet das Programm SIB-Bauwerke die Zustandsnote des Bauwerks auf der Skala von 1,0 bis 4,0. Der Prüfer kontrolliert, ob die Einstufung zum Bauwerkszustand passt und plausibel ist.
Vier-Augen-Kontrolle
Vor der Übergabe prüft eine zweite fachkundige Person Bewertung, Zustandsnote und Bericht. Diese Qualitätssicherung fängt Übertragungsfehler und Fehleinstufungen ab, bevor der Bericht das Büro verlässt.
Sofortmaßnahmen und Gefahren melden
Ergibt die Prüfung, dass Stand- oder Verkehrssicherheit gefährdet sind, informiert der Prüfer den Baulastträger unverzüglich und getrennt vom regulären Berichtsweg. Empfohlene Sofortmaßnahmen werden schriftlich festgehalten.
Datensatz und Unterlagen zusammenstellen
Der elektronische Datensatz für den Bauwerksdatenbestand und der schriftliche Prüfbericht werden zusammengeführt. Dazu kommen Schadensfotos, Skizzen und, wenn vorhanden, Messprotokolle.
Formale Übergabe
Der unterschriebene Prüfbericht und der Datensatz werden dem Baulastträger übergeben. Der Baulastträger übernimmt die Daten in seinen Bestand und veranlasst die weitere Bearbeitung, etwa Erhaltungsmaßnahmen oder eine Nachprüfung.
Bauwerksbuch fortschreiben
Mit den übergebenen Ergebnissen wird das Bauwerksbuch nach DIN 1076 aktualisiert. Damit ist die Prüfung dokumentiert und der nächste Prüftermin im Zyklus nachvollziehbar.
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02 Unterlagen
Was der Baulastträger erhält.
- Unterschriebener Prüfbericht mit Angaben zu Prüfart, Prüfdatum und prüfendem Ingenieur.
- Schadensverzeichnis mit Bewertung nach S, V und D je Einzelschaden.
- Berechnete Zustandsnote des Bauwerks.
- Elektronischer Datensatz für den Bauwerksdatenbestand aus SIB-Bauwerke.
- Schadensfotos, Skizzen und gegebenenfalls Messprotokolle.
- Hinweise auf empfohlene Maßnahmen, Sofortmaßnahmen und eine mögliche Nachprüfung.
03 Pflichten
Wer verantwortlich ist und wie lange die Akte bleibt.
Verantwortlich für Überwachung und Prüfung des Bauwerks ist der Träger der Straßenbaulast. Die Prüfung selbst führt ein sachkundiger Ingenieur durch, die Ergebnisse gehen an den Baulastträger zurück, der sie in Bestand und Bauwerksbuch übernimmt.
Das Bauwerksbuch nach DIN 1076 ist über die gesamte Lebensdauer des Bauwerks zu führen. Prüfberichte und die zugehörige Prüfakte gehören zur dauerhaften Dokumentation und dienen als Grundlage für die nächste Prüfung, für Erhaltungsentscheidungen und im Streitfall als Nachweis.
Für das Büro endet die Verantwortung nicht mit dem Versand: Der Bericht muss vollständig, nachvollziehbar und mit dem Datensatz konsistent sein. Widersprüche zwischen Bericht und Datensatz sind ein häufiger Rückläufergrund.
04 Checkliste
Checkliste und typische Fehler.
- Zustandsnote im Datensatz stimmt mit dem Prüfbericht überein.
- Jeder Schaden ist nach S, V und D bewertet und verortet.
- Vier-Augen-Kontrolle ist dokumentiert.
- Sofortmaßnahmen bei Gefahr wurden sofort und getrennt gemeldet, nicht erst mit der Übergabe.
- Fotos, Skizzen und Messprotokolle sind vollständig beigefügt.
- Häufige Fehler: Bericht und Datensatz weichen voneinander ab, Altschäden fehlen, Sofortmeldung unterbleibt, Übergabeweg ist nicht dokumentiert.
05 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Wer bekommt den Prüfbericht?
Den Prüfbericht erhält der Träger der Straßenbaulast, also der für das Bauwerk verantwortliche Baulastträger. Er übernimmt Bericht und Datensatz in seinen Bauwerksdatenbestand und führt damit das Bauwerksbuch nach DIN 1076 fort.
Muss der Prüfer die Zustandsnote selbst berechnen?
Die Zustandsnote wird nach den Regeln der RI-EBW-PRÜF im Programm SIB-Bauwerke aus den Einzelbewertungen berechnet. Der Prüfer verantwortet die Bewertung der Schäden und kontrolliert, ob die errechnete Note zum Bauwerkszustand passt.
Was passiert bei akuter Gefahr?
Erkennt der Prüfer eine Gefährdung von Stand- oder Verkehrssicherheit, meldet er das dem Baulastträger sofort und wartet nicht bis zur regulären Übergabe. Empfohlene Sofortmaßnahmen werden schriftlich festgehalten, damit der Baulastträger unverzüglich handeln kann.
Quelle: DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung); RI-EBW-PRÜF des Bundes in der geltenden Fassung. Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.
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